Generell gilt für alle Arten Ausweispflicht und Vorlage (PDF-Formular) des jeweils genannten Nachweises auf den Anspruch auf Testung. Ohne amtlichen Identitätsnachweis kann nicht getestet werden. Kinder unter 16 Jahren, die weder Reisepass noch Personalausweis besitzen, können sich ersatzweise durch gültigen Schülerausweis oder Krankenversichertenkarte identifizieren. Minderjährige müssen zusätzlich eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen.
Enge Kontaktpersonen
Bestätigungstestung nach positivem Antigen-Test oder positivem Pooling-Test
Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen
Mitarbeiter, Patienten, Bewohner oder Betreute nachfolgender Einrichtungen bei Aufnahme/Wiederaufnahme
Wichtig:
Insofern nicht einer der oben genannten Gründe vorliegt können Schwangere oder Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (Kontraindikationen) ausschließlich an der ÖGD-Teststation Hubland oder in Arztpraxen getestet werden.